Selbstverpflichtungserklärung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e. V.
Als Mitglied des Deutschen Spendenrats e.V. hat das CJD die Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen unterzeichnet und ist mit dem Spendenzertifikat des Spendenrats ausgezeichnet.
Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD), Teckstr. 23, 73061 Ebersbach, ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Die Organisation bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD) ist durch Feststellungsbescheid des Finanzamtes Göppingen vom 04.07.2023, Steuernummer 63089/00535 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).
a) Wir veröffentlichen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres einen Geschäfts-/Jahresbericht (Tätigkeits- und Projektbericht sowie Finanzbericht einschließlich Mehr-Sparten-Rechnung gemäß Anlage 2a der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V.) und stellen diesen auf unserer Homepage zur Verfügung bzw. versenden diesen auf Wunsch. Bei Abweichungen von den nachfolgenden Verpflichtungen erläutern wir diese.
b) Wir veröffentlichen (auf unserer Homepage) das Ergebnis der Prüfung gem. Abschnitt V. der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. in Form der Wiedergabe der Bescheinigung oder des Bestätigungsvermerks einschließlich der Wiedergabe des Ergebnisses aus der Prüfung gemäß Anlage 3 der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. („Prüfungskatalog“)
c) Wir informieren laufend bzw. regelmäßig über (aktuelle) Entwicklungen auf unserer Internetseite www.cjd.de bzw. durch auf Abruf verfügbare Printmedien.
Wir verpflichten uns, den aktuellen Registerauszug dem Deutschen Spendenrat e.V. zeitnah vorzulegen und die damit verbundenen Kernaussagen (z.B. Sitz der Organisation, vertretungsberechtigter Vorstand) auch im Rahmen des Geschäfts- oder Jahresberichts darzustellen.
Über das abgelaufene Geschäftsjahr informieren wir wahrheitsgemäß, transparent, verständlich und umfassend in Form eines Geschäfts-/Jahresberichts.
a) Tätigkeits-/ Projektbericht
Unser Tätigkeits-/ Projektbericht informiert über allgemeine Rahmenbedingungen, erbrachte Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und der Organisation selbst.
b) Rechnungslegung/Prüfung
Die Prüfung unseres Jahresabschlusses (ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht) bzw. unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie der sogenannten Mehr-Sparten-Rechnung erfolgt nach Maßgabe von Abschnitt III. und V. der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V., den jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und den Grundsätzen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.
Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen (und Mitgliedschaftsverhältnisse).
a) Die Satzung sowie andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen unserer Organisation/Einrichtung werden zeitnah veröffentlicht; Name und Funktion von wesentlichen Leitungs- und Aufsichtspersonen werden bekannt gegeben.
b) Wir haben Leitungs- und Aufsichtsorgane personell getrennt und verhindern Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen.
c) Wir stellen unsere Aufbauorganisation und Personalstruktur transparent, entsprechend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V., dar.
d) Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden im Rahmen des Geschäfts-/Jahresberichts veröffentlicht.
a) Werbung, die gegen die guten Sitten und anständige Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
b) Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
c) Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen bzw. lediglich Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.
Wir verpflichten uns, die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten.
a) Wir beachten Zweckbindungen durch Spender.
b) Wir erläutern den Umgang mit projektgebundenen Spenden.
c) Wir leiten keine Spenden an andere Organisationen weiter bzw. wir weisen auf eine Weiterleitung von Spenden an andere Organisationen hin und informieren über deren Höhe.
Wir veröffentlichen den Hinweis auf die Mitgliedschaft nebst Logo sowie die jährlich abzugebende Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V. (Anlage 4 der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V.) und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugänglicher Stelle auf unserer Homepage oder unserem Geschäfts- oder Jahresbericht. Soweit das Spendenzertifikat erteilt wurde, wurde auf dieses auf der Startseite unserer Homepage hingewiesen.
Download der Satzung des CJD e.V. bei Veröffentlichungen
Dokumente zum Download
Jährliche Erklärung zu den Grundsätzen des Deutschen Spendenrates e. V. - Geschäftsjahr 2023