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Gutes Tun mit Sachspenden

  1. Sachspenden

Leisten Sie mit Ihrer Sachspende einen wertvollen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft

Bei Sachspenden wird ein entgeltloser Eigentumswechsel eines bestimmten Gegenstands oder mehrerer Gegenstände vollzogen. Sachspenden können zum Beispiel aus Überproduktion, Sonderaktionen, neuem Design, Sortimentswechsel etc. entstehen. 

Wichtig ist es uns, im Zusammenhang mit Sachspenden noch darauf hinzuweisen, dass diese als „unentgeltliche Wertabgabe“ zu betrachten und von Ihnen als spendendes Unternehmen umsatzbesteuert werden müssen – so die aktuelle Rechtsprechung für neue einwandfreie Übermengen. Drastisch formuliert muss man leider sagen, dass Unternehmen „Geld mitbringen“ müssen, um Produkte zu spenden statt sie zu entsorgen. Da wir trotz dieser uns bekannten steuerlichen Problematik an Ihren Sachspenden interessiert sind, empfehlen wir Ihnen niedrige Wertansätze für Ihre Sachspenden zu wählen und diese im Vorfeld mit ihrem zuständigen Finanzamt abzustimmen. 

Die Erfahrung zeigt, dass viele Finanzämter Spendentätigkeiten grundsätzlich begrüßen und ihren diesbezüglichen Ermessensspielraum nutzen. Von unserer Seite unterstützen wir das Prozedere durch die verbindliche Dokumentation des Spendenverbleibs (entsprechende Zuwendungsbescheinigung und gegebenenfalls Verwendungsnachweis).

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Ihre Ansprechperson

Carsten Schmitz Unternehmenskooperationen/CSR